Vor und nach dem 1. Weltkrieg kam es in Deutschland und auch in Erfurt im Rahmen einer auf Ausgleich zwischen den Bevölkerungsschichten ausgerichteten Kommunalpolitik zu einem sozial geprägten Siedlungsbau. Anlagen des gemeinnützigen Wohnungsbaues und Genossenschaftskolonien wurden auf vielfältige Art unterstützt. Dazu gehörten besonders auch selbstständige Siedlungsgemeinden am Stadtrand, für deren Gestaltung Wohnideale der deutschen Gartenstadtbewegung im Sinne ein- und zweigeschossiger Eigenheime in gärtnerischer Umgebung dienten.
Der auch mit Hilfe der nach der Inflation eingeführten Hauszinssteuer stattgefundene sozial geprägte Bauboom in Erfurt zwischen 1927 und 1930 mit jährlich ca. 1.000 gebauten Wohnungen kam jedoch mit nur noch 300 gebauten Wohnungen im Jahr 1931 in Folge der Weltwirtschaftskrise fast zum Erliegen. Der Anstieg der Baukosten, erneute Inflation und Wegfall von Kaufkraft bei weiten Bevölkerungsteilen führten zu einer reichsweiten wohnungspolitischen Katastrophe.
Als Folge startete die Reichsregierung ein Notprogramm, das vor allem auf die Explosion der Arbeitslosigkeit unter der Industriearbeiterschaft reagierte und vorsah, sogenannte Erwerbslosen- bzw. Selbsthilfesiedlungen von den Betroffenen selbst errichten zu lassen. Eine entsprechende Notverordnung des Reichssiedlungskommissars vom Oktober 1931 regelte die äußerst knapp bemessene finanzielle Unterstützung von 2.500 Mark pro Siedlerstelle. Zur Kosteneinsparung hat man die umfassende Beteiligung der zukünftigen Siedler an den Bauarbeiten vorgesehen. Das Auswahlverfahren richtete sich deshalb neben kinderreichen Familien und arbeitslosen Industriearbeitern an Bauhandwerker ohne Erwerb. Ihre Arbeitskraft wurde den Bauunternehmen im Rahmen des „Freiwilligen Arbeitsdienstes“ unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Grundstücksgröße war auf eine weitgehende Selbstversorgung (rückwärtiger Kleinviehstall) und autarke Fäkalienentsorgung abgestimmt.
Am sozialreformerischen Anliegen der Deutschen Gartenstadt-Gesellschaft, „die unzufriedene Menschheit wieder an Natur und Scholle zu fesseln“, orientierte sich die Siedlungsarchitektur.
Dieser wichtige Aspekt der Entpolitisierung der Arbeiterschaft war auch ein Grund für die ungebrochene Weiterführung des Konzeptes durch den nationalsozialistischen Magistrat Erfurts. Noch 1932 begann man, Flächen nach den vom Reich vorgegebenen Kriterien festzulegen und dafür Selbsthilfesiedlungen zu planen. Im Flächennutzungsplan Mitte der dreißiger Jahre sind sie als „zukünftige Siedlungsgebiete (nicht unter 800 Quadratmeter Grundstücksgröße)“ vermerkt.
1932/33 entstanden so die Sulzer Siedlung und 1937/38 die Hungerbachsiedlung im Norden Erfurts. Weitere Siedlungen waren 1934 - 38 die Cyriaksiedlung und schließlich 1939/40 die Siedlung Blumenstadt an der Leipziger Straße. Das Leitbild des freistehenden Selbstversorgerhauses in Stadtrandsiedlungen ist ein Konzept, das vor allem den subventionierten Wohnungsbau der Zeit des Nationalsozialismus bestimmen sollte.
Der Bebauungsplan für die Cyriaksiedlung wurde 1934 erstellt. Es waren überwiegend zweigeschossige standardisierte Doppelwohnhäuser geplant. Die langgestreckten Grundstücke sind einheitlich ca. 12 m breit und 60?90 m lang, was Flächen zwischen 700 und 1100 m² ergibt. In einem ersten Bauabschnitt 1934-36 entstanden drei Typen von Doppelhäusern mit insgesamt 118 Wohneinheiten. Im zweiten Bauabschnitt 1936-38 war die Bauausführung für 164 Wohneinheiten nur geringfügig geändert worden.
Die Raumdisposition der Einfamilienhäuser richtete sich nach dem bauzeitlichen Wohnstandard sowie den Bedürfnissen von Selbstversorgern mit Stallungen und Abortanlage in den großen Gärten.
Die vorgesehene Fläche des Plangebiets wurde wegen der Kriegsvorbereitungen schließlich nur zu zwei Dritteln bebaut. Der südöstliche Bereich wird seit 1951 von der Kleingartenanlage „Cyriaksburg“ genutzt. 1961 entstand zudem der Großparkplatz für die „Internationale Gartenbauausstellung“. Am westlichen Rand der Siedlung befindet sich die 1950/51 erbaute Christian-Reichardt-Grundschule Erfurt.